Finanzverwaltung zur Umsatzsteuerpflicht
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einem Schreiben (vom 13.04.2021, S 7416.1.1-2/7 St33) zur Umsatzsteuerpflicht der Jagdgenossenschaften Stellung genommen. Jagdgenossenschaften gelten mit der Eigenbewirtschaftung bzw. der Verpachtung der Jagd als Unternehmer i.S. des Umsatzsteuerrechts (§ 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz-UStG). Die Jagdtätigkeiten erfolgen auf Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen. Daher kommt die Ausnahmevorschrift nach § 2b UStG nicht zum Tragen. Nach dieser Vorschrift würde die Jagdgenossenschaft nicht als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen gelten, soweit öffentlich rechtliche Aufgaben wahrgenommen werden. Dies ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aber gerade nicht der Fall.
Regelbesteuerung
Die Umsätze der Genossenschaft unterliegen der Regelbesteuerung. Dies gilt sowohl für die Eigenbewirtschaftung als auch für die Verpachtungstätigkeiten. Eine Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG kommt für Jagdbezirke nicht in Betracht.
Stand: 26. November 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten in Bassum, Syke, Sulingen und Twistringen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Lohnbuchhaltung, Unternehmensgründung und Finanzbuchhaltung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!