EU-Richtlinie
Das EU-Parlament hat im November 2021 eine entsprechende Richtlinie verabschiedet ((EU) 2021/2101), die multinationale Unternehmen und Konzerne verpflichten soll, bestimmte Ertragsteuerinformationen betreffend ihre Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen zu veröffentlichen. Dadurch soll eine öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betreffenden Unternehmen genügend Steuern auch dort zahlen, wo sie hauptsächlich tätig sind bzw. ihre Gewinne erwirtschaften.
Neues Gesetz
Die Richtlinie ist bis zum 22.6.2023 in deutsches Recht umzusetzen. Letzteres soll durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen“ erfolgen. Aktuell liegt der Gesetzentwurf vor (BT-Drucks. 20/5653).
Betroffene Unternehmen
Die neue Regelung richtet sich dabei ausschließlich an Großunternehmen. Ertragsteuerinformationsberichte müssen danach solche Unternehmen erstellen, bei denen in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft die ausgewiesenen Umsatzerlösen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils die Schwelle von € 750 Mio. überschritten haben.
Stand: 30. März 2023
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten in Bassum, Syke, Sulingen und Twistringen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Lohnbuchhaltung, Unternehmensgründung und Finanzbuchhaltung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!