Beschluss des Koalitionsausschusses
Der Koalitionsausschuss hat am 8.3.2020 Maßnahmen zur Beschleunigung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren im Verkehrsbereich beschlossenen, welche im sogenannten „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Verfahrensverkürzungen vor:
Raumordnungsverfahren, Schienenelektrifizierung
Ein Raumordnungsverfahren (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) soll nur noch durchgeführt werden, wenn dies als zielführend angesehen wird oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren freigestellt.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, wird vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert. Dadurch verkürzt sich der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug.
Stand: 28. September 2020
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten in Bassum, Syke, Sulingen und Twistringen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Lohnbuchhaltung, Unternehmensgründung und Finanzbuchhaltung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!